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Ortsverein

Eilshausen

Spendenaufruf

Wir helfen alkoholkranken Menschen. Helfen Sie uns!

Als gemeinnützige Organisation verfügt das Blaue Kreuz nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel. Um dennoch Hilfe in ausreichendem Maße gewährleisten zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Wenn Sie die Hilfe und die Aufklärungsarbeit des Blauen Kreuzes in Eilshausen mit einer Spende unterstützen möchten, können Sie das auf folgendem Weg tun:

Sie spenden per Banküberweisung. Einfach und bewährt.

Überweisen Sie den Betrag Ihrer Wahl auf unserer Spendenkonto

  • bei der Sparkasse Herford , 

       Kto.-Nr. 131 317 612 , 

       IBAN: DE 18 494 501 200 131 317 612 ,

       BIC: WLAHDE44XXX

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen recht herzlich! Ihr Blaues Kreuz in Deutschland e. V. - Ortsverein Eilshausen

Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)

Ihre Zuwendung an das Blaues Kreuz in Deutschland e. V. - Ortsverein Eilshausen ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Im Folgenden einige Informationen zu Ihrer Spendenquittung und wie Sie uns helfen können, Verwaltungskosten zu sparen:

  • Für Spenden unter 200,- € * benötigen Sie keine spezielle Bescheinigung, die Finanzämter akzeptieren Ihren Bankbeleg als Quittung. Uns hilft dies Versand- und Verwaltungskosten zu sparen.  

  • Für Spenden von 200,- € und darüber erhalten Sie, wenn Sie es wünschen, eine Bescheinigung, sofern uns alle notwendigen Informationen wie Name und Adresse übermittelt wurden. 

Spenden und Fördermitgliedsbeiträge sind Zuwendungen gem. § 10 des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen. Sie werden zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke des BRK (Förderung der freien Wohlfahrtspflege) im Sinne der Anlage 1 zu § 48 EStDV Abschnitt A Nr. 6 verwendet.  ​

* Die angegeben Betragsgrenze von 200 € gilt je getätigter Einzelspende und nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.

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